Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das Ziel der Bundesregierung, den Aufbau öffentlicher WLAN-Angebote zu erleichtern, positiv.

„Neue digitale Services im Einzelhandel wie der Einsatz von Beacons setzen eine Internet-Verbindung für die Smartphones der Kunden voraus. An vielen Standorten ist das nur über WLAN erreichbar“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Deshalb sei es gut, dass die Bundesregierung jetzt die Störerhaftung mit den Haftungsregeln für den Betrieb von öffentlichem WLAN überarbeite. Bisher mussten WLAN-Anbieter befürchten, für illegale Downloads ihrer Nutzer haftbar gemacht zu werden.

Kritisch sieht der HDE allerdings die Pläne, dass sich die Kunden vor der WLAN-Nutzung anmelden sollen. „Das ist im Einzelhandel nicht praxistauglich. Wenn sich die Kunden beispielsweise jedes Mal vor dem Bezahlen mit dem Handy erst einmal im WLAN des Geschäfts registrieren müssen, während die Schlange an der Kasse immer länger wird, dann ist das zu umständlich“, so Tromp weiter. Das schrecke die Kunden von der Nutzung der neuen Serviceleistungen ab. Außerdem sei bei öffentlichem WLAN nicht verständlich, wer durch die Anmeldepflicht eigentlich von der Nutzung ausgeschlossen werden soll. Denn die Angebote der Händler, Werbegemeinschaften und Innenstädte richteten sich ja ausdrücklich an alle Passanten.