Deutsche Einzelhandelsunternehmen sehen sich bereits seit mehreren Jahren in einigen osteuropäischen Mitgliedsländern mit protektionistischen nationalen Gesetzen konfrontiert. Diese gefährden nicht nur die bewährten Geschäftsmodelle moderner Handelsformate, sondern stellen über Jahrzehnte getätigte Investitionen sowie tausende geschaffene Arbeitsplätze in Frage.

Die sogenannten „Marktgesetze“ regulieren das Verhältnis von Lieferanten und Händlern und schränken die Vertragsfreiheit erheblich ein. Faktisch diskriminieren sie Händler aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bevorzugen nationale Händler sowie heimische Lieferanten.

Diese Wettbewerbsverzerrung spiegelt sich in steigenden Kosten für westeuropäische Händler wider, die ihr Geschäftsmodell nur stark eingeschränkt und mit einem erheblichen Mehraufwand weiterführen können. Das führt am Ende zu höheren Endverbraucherpreisen und trifft somit auch die heimischen Verbraucher. Die Marktgesetze stellen damit ein massives Hindernis für moderne Einzelhandelsformate im Europäischen Binnenmarkt dar.

Zu dieser Auffassung kommt auch das vorliegende Rechtsgutachten: Demnach sind die fraglichen Gesetze mit europäischem Recht unvereinbar. Die Gutachter sehen sowohl die in der EU garantierte Niederlassungsfreiheit als auch das europäische Wettbewerbsrecht verletzt.

Das gesamte Gutachten finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier.