Eine Untersuchung der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Erhebung der Künstlersozialabgabe im Jahr 2015 zeigt, dass die nun gesetzlich vorgeschriebene flächendeckende Prüfung in der Summe höhere Kosten verursacht, als sie einbringt. Danach wurden von Seiten der Rentenversicherungsträger für diese sehr zeitraubenden Betriebsprüfungen im Jahr 2015   43,3 Mio. € aufgewendet. Diese Prüfungen brachten aber nur Nacherhebungen in Höhe von 30,5 Mio. € ein. Insgesamt wurden damit etwa 13 Mio. € verpulvert. Die Rechnung zahlen dabei die Beitragszahler der Rentenversicherung – und nicht die Nutznießer der Künstlersozialversicherung – da die Deutsche Rentenversicherung für die Betriebsprüfung zur Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse keinerlei Erstattung erhält.

Der Handelsverband Deutschland hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass das bisherige Verfahren der Beitragsfeststellung, Beitragserhebung und Beitragsprüfung für die Künstlersozialkasse intransparent und bürokratisch ist. Er hat dazu in der Vergangenheit mehrfach einen eigenen Vorschlag eingebracht, wie das Verfahren sehr einfach abgewickelt werden könnte. Den Vorschlag finden Sie hier.

Es ist nicht mehr hinnehmbar, da so weiter das Geld der Beitragszahler verschwendet wird. Selbst eine pauschale Abschlagszahlung wäre hier der unbürokratischere und gemessen am Aufwand und Ertrag bessere Weg.

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