Seit Jahresbeginn müssen Online-Händler nach einer EU-Verordnung auf ihrer Webseite einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform einbauen.

„Obwohl die Online-Händler bereits seit dem 9. Januar ihre Kunden auf die Existenz dieser Plattform hinweisen müssen, hat es die EU-Kommission bis zu diesem Stichtag aber nicht geschafft, eine solche Stelle einzurichten“, so HDE-Experte Peter Schröder. Der Link führte folglich zunächst auf eine improvisierte Homepage, die zunächst auch nur auf englisch verfügbar war. Mittlerweile existiert zwar die Plattform, dafür fehlen aber nach wie vor die Kontaktstellen für Deutschland. „Die Umsetzung der eigenen Verordnung läuft für die EU-Kommission bisher alles andere als rund. Viele Unternehmen fühlen sich durch dieses unprofessionelle Vorgehen verunsichert“, so Schröder weiter. Sie könnten nicht verstehen, warum der Gesetzgeber ihnen aufwendige Informationspflichten für eine Stelle auferlegt, die nicht existiert bzw. nicht funktionsfähig ist.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte bereits die Schaffung der europäischen Streitbeilegungsstelle wegen der damit verbundenen überflüssigen Bürokratie kritisiert. Die Online-Händler haben laut HDE die Kundenzufriedenheit im Blick und gehen somit ohnehin mit Kundenbeschwerden sehr kulant um. Viele Händler haben aber auch eigene Beschwerdestellen eingerichtet. Für die europäische Streitbeilegungsstelle gibt es deshalb keinen praktischen Bedarf.