Der Handelsverband Deutschland weist darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für die ehrenamtlichen Kandidaten der Arbeitgeberliste des Einzelhandels zur Wahl für die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Kürze – am 31. März 2016 – abläuft.

Während vor allen Dingen die großen Lebensmittelhandelsunternehmen von der Möglichkeit der Benennung von Wahlvorschlägen bereits reichlich Gebrauch gemacht haben, ist die Resonanz des Non-Food-Handels, des Versand- und Onlinehandels und des Mittelstands eher bescheiden. Damit berauben sich diese Segmente des Einzelhandels selber der Chance, auf wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit den berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregeln und der Beitragsgestaltung (Gefahrtarif) der Berufsgenossenschaft Einfluss nehmen zu können. In der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft, das als „Parlament“ alle wichtigen Maßnahmen beschließt, sind auf der Arbeitgeberseite neben Einzelhandelsrepräsentanten noch die Großhändler und auf Arbeitnehmerseite bislang ehrenamtliche Vertreter der Gewerkschaften ver.di und DHV vertreten.

Der Handelsverband Deutschland  fordert die Einzelhändler zu einem stärkeren Engagement auf. „Nur wer auf dem Platz steht, kann Tore schießen. Wer also nicht antritt, hat schon verloren“, beschreibt der zuständigen HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris die Situation.

Interessierte Kandidaten können sich hier bei der öffentlichen Ausschreibung des HDE informieren:
http://www.einzelhandel.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=126045&Itemid=10986

Die Wahlunterlagen müssen beim Handelsverband Deutschland bis spätestens 31.3.2016 im Original eingegangen sein.

Kontakt:
Heribert Jöris
Telefon: 030/726250-40
E-Mail: