Das Verfahren zur Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe steht kurz vor dem Abschluss. An formal erforderlichen Verfahrensschritten fehlen nur noch die Befassung der BIBB-Gremien Ständiger Unterausschuss und Hauptausschuss, der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss (KoA), die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das BMJV (inkl. Prüfvorgang Redaktionsstab Rechtssprache, Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt, Beschlussfassung des UA Berufliche Bildung der KMK über den Rahmenlehrplan, Veröffentlichung des Rahmenlehrplans auf www.kmk.org.

Das klingt nach mehr Zeitaufwand als tatsächlich noch erforderlich ist: Die Gremienbefassung läuft weitgehend parallel im September und Oktober, der Redaktionsstab Rechtssprache ist bereits während des BIBB-Verfahrens eingeschaltet gewesen, ebenso das BMJV. Die Verkündung der Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt kann noch in diesem Jahr erfolgen.

Am 21. Juli 2016 hat die Gemeinsame Sitzung zwischen Bund (inkl. Sozialpartner) und KMK stattgefunden, in der die abschließende inhaltliche Abstimmung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan vorgenommen wurde. Die in dieser Sitzung abgestimmten Unterlagen

  • Entwurf der Ausbildungsordnung
  • Entwurf des Ausbildungsrahmenplanes für Verkäufer/-in
  • Entwurf des Ausbildungsrahmenplanes für Kaufleute im Einzelhandel
  • Entwurf des Rahmenlehrplanes für den Berufsschulunterricht
  • Entsprechungsliste, aus der die inhaltliche Übereinstimmung der beiden Ordnungsmittel Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan hervorgeht, sowie
  • Zeugniserläuterungen für beide Berufe, die als Transparenzinstrument dienen und in die englische und französische Sprache übersetzt werden,

haben wir beigefügt.

In der Ausbildungsordnung ist nur noch ein inhaltlicher Punkt offen: Es geht um die Frage, wie die Anforderungen an schriftlich zu bearbeitende Prüfungsaufgaben formuliert werden. Eine klare Vorgabe bietet die Empfehlung 158 des BIBB-Hauptausschusses zu Prüfungsanforderungen, in der es heißt „Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind praxisbezogen oder berufstypisch.“ Diese Empfehlung ist aber nicht Teil der Verordnung; ihre klare Botschaft muss sich nur in der Verordnung eindeutig wiederfinden, und zwar – hier zeigt sich der gewachsene Einfluss des BMJV auf die Gestaltung von Ausbildungsordnungen – einheitlich in allen (künftigen) Ausbildungsordnungen und einheitlich für alle schriftlich zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben bzw. -bereiche. Der Ständige Unterausschuss des BIBB soll in seiner nächsten Sitzung am 23.09.2016 eine berufsübergreifende Lösung finden; aktuell ist von dieser vielleicht nur semantischen Frage u. a. auch die Neuordnung des Berufs Automobilkaufmann/-frau betroffen.

Wir haben auch beigefügt eine Präsentation des HDE, die die wesentlichen Neuerungen zusammenfasst. Nach

  • einem Überblick über die Entwicklung der neuen Ausbildungsverträge beider Berufe in den letzten knapp 30 Jahren,
  • einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse aus dem Evaluationsprojekt des BIBB und
  • einem Überblick zur Neuordnungskonzeption und einer Darstellung des Modells der vollständigen Handlung, die wesentlich bei der Formulierung der Lern- oder Kompetenzziele in den Ausbildungsrahmenplänen zugrunde gelegt wurde,

folgt die Darstellung der beiden Ausbildungsrahmenpläne (Überschriften) mit zeitlicher Zuordnung, eine Übersicht zur Berücksichtigung von Warenkenntnissen im Pflicht- und in den Wahlqualifikationen (inkl. Warenbereich, Warengruppen, Artikeln und Sorten) sowie eine relativ ausführliche Behandlung der Prüfungsregelungen. Den Abschluss bilden Hinweise auf die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus der Verkäuferprüfung auf eine Kaufleuteprüfung, die Regelungen zum Inkrafttreten der neuen bzw. Außerkrafttreten der „alten“ Verordnungen, eine Beschreibung der Veränderungen im Rahmenlehrplan der KMK und Planungen für die Öffentlichkeitsarbeit und das weitere Vorgehen.

Betriebe (und Berufsschulen) können sich bereits anhand dieser Unterlagen auf die neue Ausbildungsordnung (bzw. den Rahmenlehrplan), die ab dem 01.88.2017 für neue Ausbildungsverträge gilt, vorbereiten und zum Beispiel an die Überarbeitung von betrieblichen Ausbildungsplänen machen. Es kann aber nach wie vor noch gewisse Veränderungen an diesen Unterlagen geben. Es gilt nur die Verordnung, die im Bundesgesetzblatt verkündet werden wird, worüber wir selbstverständlich sehr zeitnah informieren werden.

Kontakt:
Wilfried Malcher
Telefon: 030/726250-41
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