Nach der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Bundestag zur Novelle des Kartellrechts fordert der Einzelhandel Anpassungen des Gesetzentwurfs.

Insbesondere die geplanten Änderungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht müssten gestrichen werden. „In seiner jetzigen Fassung würde der Gesetzentwurf die Vertragsfreiheit und die Verhandlungsspielräume zwischen Händlern und Lieferanten deutlich einschränken. Das ist nicht im Sinne unserer freien Marktwirtschaft“, so der HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder. Darauf hatte bei der Anhörung auch Prof. Rupprecht Podszun von der Universität Düsseldorf aufmerksam gemacht. Aus Sicht des HDE wäre es völlig kontraproduktiv, das entsprechende „Anzapfverbot“ jetzt auch noch zu verschärfen. Gestrichen werden sollte außerdem das Verbot des gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis.

Und auch bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahme vom Kartellverbot für Presseverlage sieht sich der HDE durch die Anhörung bestätigt. „Die von Wissenschaft und Bundeskartellamt abgelehnte und kritisch bewertete Ausnahmevorschrift sollte wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, da sie wettbewerbsökonomisch verfehlt ist“, so Schröder. Auch die Vertreterin der Journalistengewerkschaft befürchtete in der Anhörung am Montag in der Folge weitere Konzentrationen bei den Presseverlagen.