Der Handel unterstützt den Entwurf der Bundesregierung für das Verpackungsgesetz und weiß sich damit in einem Boot mit dem Markenverband, mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und mit der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

Das war die zentrale Botschaft des HDE-Vertreters in der Anhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag zu Beginn dieser Woche. „Das Verpackungsgesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland seine internationale Vorreiterrolle beim Recycling nicht nur halten, sondern weiter ausbauen kann. Dabei soll die neutrale Zentrale Stelle durch klare Standards und Transparenz Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, so Kai Falk, Geschäftsführer Umwelt beim HDE.

Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nach Auffassung des HDE die veränderten Bedürfnisse der Verbraucher und die ökologischen Zielsetzungen der heutigen Zeit. Dass die Mehrwegquote nach den Plänen der Bundesregierung nicht weiter bestehen soll, sei konsequent, weil der Gesetzgeber bereits mit der Einführung eines gesetzlichen Pflichtpfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen auf die dauerhafte Unterschreitung dieser Quote reagiert hatte. Da das Pflichtpfand nunmehr dauerhaft zur Anwendung kommen soll, ist eine Mehrwegquote überflüssig. Auch eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Einwegverpackungen ist entbehrlich: Die freiwillige Kennzeichnung auf den Etiketten war bereits 2016 mit einer Abdeckung von 84 Prozent im Markt umgesetzt.