Der HDE hält Forderungen nach einer Reduzierung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit und für ein Recht auf Nichterreichbarkeit für nicht praktikabel.

„Auch die Gewährung einer Wahlarbeitszeit in einem Vollzeit-Korridor zwischen 30 und 40 Wochenstunden sowie ein Rückkehrrecht von Vollzeit zu Teilzeit greifen tief in die Vertragsfreiheit ein und gehen völlig an der betrieblichen Praxis vorbei“, sagte HDE-Geschäftsführer Jens Wohlfeil anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Beginn dieser Woche. Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE („Wochenhöchstarbeitszeit begrenzen und Arbeitsstress reduzieren“) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt“) seien im Handel nicht umsetzbar. „Die Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer dürfen nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen ausgeweitet werden, für die eine Planbarkeit der Personalkapazitäten und Erleichterungen bei den starren Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes an erster Stelle stehen“, so Wohlfeil. Mehr Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer sei nur denkbar, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig die Flexibilisierungsinstrumente für die Arbeitgeber wie Befristung oder geringfügige Beschäftigung ausbaut. „Das Festhalten am 8-Stunden-Tag, die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf höchstens 40 Stunden sowie die vorgeschlagene Wahlarbeitszeit sind im digitalen Zeitalter kein Zukunftsmodell. Wir brauchen den Umstieg von der täglichen Höchstarbeitszeit auf eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, wie sie das EU-Recht schon jetzt zulässt.“