Den gestern vom EU-Parlament angenommenen Bericht zum geplanten Geoblocking-Verbot bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) sehr kritisch.

„Es fehlt nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden. Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die jeweils dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten. Die Anwendung von Geoblocking ist folglich ein Symptom für den unvollendeten Binnenmarkt in Europa. „Das vorgesehene Verbot von Geoblocking führt zu einer Überforderung insbesondere kleiner und mittelständischer Online-Händler und stellt einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit dar“, so Tromp weiter.