Vor der Abstimmung am Freitag im Bundestag zum Telemediengesetz und der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung macht der Handelsverband Deutschland (HDE) die große Bedeutung rechtssicherer freier WLAN-Angebote für den Einzelhandel deutlich:

„Für den stationären Handel ist WLAN die Brücke in die digitale Welt. Denn Innovationen wie Indoor-Navigation oder mobile Bezahlung setzen voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft auf das Internet zugreifen können“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Aufgrund baulicher Gegebenheiten oder schlechter Netze sei das oft nur per WLAN sicherzustellen.

Derzeit schreckt die WLAN-Störerhaftung viele Händler davon ab, die damit verbundenen rechtlichen Risiken in Kauf zu nehmen und offenes WLAN für die Kunden anzubieten. Denn die WLAN-Störerhaftung macht den Anbieter des WLANs für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. „Der aktuell auf dem Tisch liegende Vorschlag zur Änderung des Telemediengesetzes ist im Vergleich zum Status Quo ein großer Fortschritt“, so Tromp weiter. Der Entwurf stelle WLAN-Anbieter weitgehend von Kostenansprüchen frei. Für den Handel sei außerdem entscheidend, dass die WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssten. Denn dann sei es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen und die digitalen Angebote würden folglich kaum genutzt.