Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt gemeinsam mit weiteren Verbänden der mittelständischen Wirtschaft vor den Plänen der Regierungsfraktionen, noch in diesem Jahr die Musterfeststellungsklage für Verbraucher einzuführen.

„Mit der Einführung einer solchen Sammelklage droht die Entstehung einer Klageindustrie wie in den USA. Der Gesetzgeber muss ausschließen, dass unlautere Organisationen oder Kanzleien Erpressungspotential gegenüber Unternehmen bekommen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat deshalb der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Vorschläge vorgelegt, wie ein solches, neues Klageinstrument für Verbraucher und Wirtschaft sinnvoll und verträglich gestaltet werden könnte. Demnach sollten Musterverfahren nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein und Verbände keine Klagebefugnis erhalten. „Es muss gesetzlich ausgeschlossen werden, dass in Zukunft auf Initiative von Rechtsanwaltskanzleien Verbände mit ausschließlich wirtschaftlicher Motivation gegründet werden, die dann Musterklagen anstrengen“, erläutert Genth die Position des Mittelstandes. Die Verbände schlagen deshalb vor, die Klagebefugnis einer öffentlich-rechtlichen Institution wie beispielsweise dem Bundesamt der Justiz zu übertragen. „Die öffentliche Stelle kann dann prüfen, ob tatsächlich ein öffentliches Interesse an einer Klage vorliegt, weil beispielsweise zahlreiche ähnliche Anträge von unterschiedlichen Verbrauchern eingehen“, stellt Genth klar. Außerdem müsse der Gesetzgeber für faire prozessrechtliche Rahmenbedingungen im Verfahren sorgen.

Das Positionspapier zum Thema finden Sie unter www.einzelhandel.de/11099.

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