Der Einzelhandel befasst sich in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di in zwei Pilottarifgebieten (NRW und Bayern) mit der Frage, wie die Einzelhandelsunternehmen bei der Bewältigung des demografischen Wandels durch tarifliche Vereinbarungen unterstützt werden können. Bislang ist allerdings keine Einigung absehbar. Grund hierfür sind die sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen der Tarifpartner. Während  die Gewerkschaft ver.di selbst dort im Wesentlichen regulative Ansätze verfolgt, wo – wie im Bereich des Arbeitsschutzes – schon jetzt ein Dickicht an gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zu einer Intransparenz vor allen Dingen bei mittelständischen Arbeitgebern führt, vertritt die Arbeitgeberseite die Auffassung, dass es Aufgabe der Tarifpartner sein sollte, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten stärker konkret durch gemeinsam erarbeitete Lösungsangebote zu unterstützen.

Insbesondere eine gemeinsam von den Tarifpartnern erstellte Toolbox könne das gegenseitige Misstrauen abbauen, wenn Arbeitgeber und Betriebsräte sich mit der Frage befassen, wie bspw. eine Demografie-Analyse oder eine Gefährdungsbeurteilung am besten erarbeitet werden kann.

Die Tarifverhandler im Einzelhandel haben sich auf die Verhandlungen intensiv vorbereitet. Ein Novum waren hierbei mehrere im Rahmen eines INQA-geförderten Projektes gemeinsam durchgeführte Hearings, in denen die Tarifkommissionen beider Seiten den von beiden Tarifpartnern ausgesuchten Experten aus Wissenschaft und betrieblicher Praxis Fragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeitgestaltung und zu gemachten Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis und daraus abzuleitenden Empfehlungen stellen konnten. So sollte auch sichergestellt werden, dass auf beiden Seiten die gleichen Informationen zu dem Thema vorhanden sind, die dann in und für die Verhandlungen abgerufen werden können.

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