Der vom Bundesarbeitsministerium in einem Referentenentwurf vorgelegte Vorschlag zur Abgrenzung von Werkvertragsgestaltungen gegenüber Arbeitsverträgen ist ein Fehlschlag mit Ansage. Laut Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition dazu verpflichtet, „zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden (werden) die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz gesetzlich“ niederzulegen. Bereits heute existiert eine differenzierte und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Arbeitnehmerbegriff und zur Abgrenzung von ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz, die für alle Beteiligten für ein hohes Maß an Rechtssicherheit sorgt. Doch hat das BMAS nun aus den über 20 Kriterien nur 8 herausgegriffen. Im Ergebnis führt dies allerdings nur zu einem erheblichen Maß an neuer Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Denn es ist nicht vorhersehbar, wie die Prüfbehörden die 8 vom Gesetzgeber nunmehr gesetzlich hervorgehobenen Merkmale im Verhältnis zueinander und im Verhältnis zu nicht vom Gesetzgeber aufgegriffenen Merkmalen gewichten werden.

Im Endeffekt schafft die vorgeschlagene Regelung weder Rechtsklarheit für den Arbeitgeber, der sich nach der Lektüre des Gesetzes in Sicherheit glaubt. Noch schafft sie Rechtsklarheit, ob nach der gesetzlichen Neuregelung nun die Gerichte in ihrer Rechtsprechung stärker auf die nun herausgehobenen 8 Kriterien abstellen werden, sodass es am Ende zu einer Änderung der Rechtsprechung und Rechtslage kommt.

Schon einmal ist ein sozialdemokratisches geführtes Bundesarbeitsministerium mit dem Versuch gescheitert, Abgrenzungen, die einer Gesamtabwägung aller Umstände bedürfen, gesetzlich zu normieren. Die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit mussten bereits nach wenigen Jahren als untauglich zurückgezogen werden. Der gleiche Fehler sollte nicht nochmal gemacht werden. Dies erst recht, wenn man bedenkt, dass das Bundesarbeitsministerium in seinem Grünbuch „Arbeiten 4.0“ wiederholt darauf hinweist, dass der technische Fortschritt auch zu einer rasanten Veränderung der Arbeitswelt und der Kooperationsformen von Unternehmen führt. Eine gesetzliche Normierung von Abgrenzungstatbeständen von Werkverträgen zu Arbeitsverträgen würde schon sehr schnell von der Wirklichkeit überholt.

Die Stellungnahme des HDE zu dem Referentenentwurf finden Sie hier.

Kontakt:
Heribert Jöris
Telefon: 030/726250-40
E-Mail: