In einem Brief an die Bundesminister Altmaier, de Maizière, Gabriel, Maas und Nahles warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Auswirkungen eines geplanten Streikeinsatzverbots für Zeitarbeiter.

„Eine solche Regelung würde das Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Falle von Streiks deutlich zu Lasten der Unternehmerseite verschieben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Anders als in der Industrie seien im Handel streikbedingt ausgefallene Umsätze nicht mehr nachzuholen. Deshalb seien die Händler als einziges Verteidigungsmittel bei Arbeitskämpfen auf den Einsatz von Zeitarbeitnehmern angewiesen. Im Wesentlichen werde Zeitarbeit im Einzelhandel zum Abfedern von Streiks oder bei kurzfristigen Personalengpässen eingesetzt. Das zeigen auch aktuelle Zahlen des Institutes der deutschen Wirtschaft in Köln (IW). Demnach hat Zeitarbeit im Einzelhandel einen Anteil von lediglich 0,5 Prozent.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Zeitarbeitnehmer selbst entscheiden dürfen, ob sie an Streiks in ihrem Einsatzbetrieb teilnehmen oder nicht. „Ein absolutes Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitnehmer wäre ein klarer Verfassungsverstoß und widerspricht der Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche“, so Genth weiter. Denn die Zeitarbeitsbranche müsse bei der Vergütung ihrer Arbeitnehmer nach spätestens neunmonatiger Verleihdauer das Vergütungsniveau der Entleihbranche bezahlen. Folglich müssten sie die Entleihunternehmen in ihrem Arbeitskampf unterstützen dürfen. Ansonsten wären sie die einzige Branche in Deutschland, die sich in einem Arbeitskampf, der am Ende auch ihre Personalkosten betrifft, nicht wehren könnte.