Das Bundesverwaltungsgericht hat den betroffenen Parteien in der vergangenen Woche die Urteilsbegründung für das Ende Februar diesen Jahres gefällte Urteil zu möglichen Fahrverboten übermittelt.

Neben den konkret betroffenen Städten Düsseldorf und Stuttgart wird dem Urteil auch eine Signalwirkung für weitere Städte zugesprochen, die nun entsprechende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge prüfen müssen.

„Einfahrverbote dürfen nur das allerletzte Mittel sein, um den Schadstoff-Anforderungen gerecht werden zu können. Insbesondere der Einzelhandel wird in betroffenen Gebieten unter den Straßensperrungen leiden“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschlands. Einer HDE-Umfrage zufolge fürchten 70 Prozent der betroffenen Händler Umsatzverluste. „Kunden werden Alternativen außerhalb der Citys suchen und finden, Innenstädten drohen weitere Frequenzrückgänge und damit zusätzliche Belastungen“, so der HDE-Chef.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehe zudem vor, dass Sperrungen unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssten. „Der Handel ist von Sperrungen doppelt betroffen. Nicht nur drohende Kundenverluste sind zu berücksichtigen. Auch die Belieferung der Geschäfte mit Lkw muss aufrechterhalten werden können, dafür sind entsprechende Ausnahmeregelungen dringend geboten“, so Genth.

Genth mahnte weiter an, auch die Automobilhersteller in die Pflicht zu nehmen. „Die Nachrüstung von älteren Diesel-Pkw ist ebenfalls ein wichtiger Baustein für eine verhältnismäßige Umsetzung der Schadstoff-Vorgaben. Die Politik ist daher aufgerufen, die Hersteller deutlicher als bisher in die Pflicht zu nehmen“.

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