MIT EINEM WISCH IST ALLES WEG – Befreiung von Abfallbeauftragten-Pflicht
Großer Bürokratenmist: Ab 1. Juni 2017 gilt für viele Händler, die Elektroaltgeräte zurücknehmen, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung. So sind die Händler verpflichtet, einen Abfall-Beauftragten zu bestellen, wenn sie Elektro-Altgeräte verpflichtend oder mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen. Der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker hatte sich im März 2017 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten […]