Nicht nur online - Rabattaktionen sollen Kunden locken

Black Friday und Cyber Monday oder Cyber Monday-Woche werden die Rabatt-Tage genannt, mit denen der Handel auch in Deutschland den Start in das Weihnachtsgeschäft beleben will.

Der „Black Friday“ hat seinen Ursprung in den USA. Der Brückentag nach Thanksgiving (dem US-Erntedankfest) wird traditionell zum Einkaufen genutzt und läutet mit üppigen Rabattaktionen jedes Jahr auf´s Neue das Weihnachtsgeschäft ein. Der Name „Schwarzer Freitag“ soll von den Kunden-Massen abgeleitet sein, die in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts an diesem Tag die US-Innenstädte gestürmt haben. Später wurde der „Cyber Monday“ vom Online-Handel als weiterer Verkaufstag ins Leben gerufen.

In Deutschland werden weitere, abgeleitete Bezeichnungen genutzt, da die Bezeichnung „Black Friday“ markenrechtlich geschützt ist. „Offiziell“ darf der Begriff in Deutschland deshalb nur von der Black Friday GmbH – Betreiberin der Seiten blackfridaysale.de – genutzt werden. Die Black Friday GmbH hat einen Vertrag mit der Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hong Kong über die Nutzung und Unterlizenzierung der Bezeichnung abgeschlossen.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Betreiber der Seite „Black-Friday.de“ gegen die Limited und die GmbH. Man will erreichen, dass seitens der Die Black Friday GmbH und der Super Union Holdings Ltd das Vorliegen einer Markenverletzung nicht behauptet werden darf . Eine einstweilige Verfügung für 2017 wurde bereits erfolgreich erstritten. Wie der Prozess, der sicher erst nach dem 24.11.2017 beendet wird ausgeht ist noch offen.

Händler sollten die Bezeichnung in der Werbung nur benutzen, wenn eine entsprechende Vereinbarung dazu abgeschlossen wurde. Das Risiko einer Abmahnung kann erst nach einer Klärung durch die Gerichte bewertet werden.

Rabatte gibt es vor allem auf elektrische und elektronische Geräte, Computer und

Software aber inzwischen auch viele andere Waren. Der Online-Handel als Vorreiter dieser Preisaktion macht nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) inzwischen gut ein Viertel seiner Jahresumsätze im November und Dezember, während der stationäre Handel in dieser Zeit etwa ein Fünftel seiner Erlöse erzielt.

Verbraucherschützer raten, vor einem Kauf das jeweilige Wunsch-Produkt mit Angeboten zu Vergleichen. Denn häufig basierten die ausgewiesenen Rabatte auf den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller, die für den Handel lediglich eine Orientierungsgröße darstellen.

Insgesamt werden vom stationären Handel und den Onlinehändlern im Weihnachtsgeschäft 2016 mehr als 90 Milliarden Umgesetzt.