Standpunkte Handelsverband Niedersachen-Bremen
Sonntagsöffnungen
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung vor allem durch das Bundesverfassungsgericht sind Sonn- und Feiertage im Regelfall als Tage der Arbeitsruhe gesetzt. Ausnahmen bedürfen eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Umsatzinteressen der Einzelhändler und Erwerbsinteressen der Käufer sind demnach keine ausreichenden Sachgründe.
Aktuell führen eine Klageflut von Verdi gegen Sonntagsöffnungen und entsprechende Gerichtsurteile zu beträchtlichen Planungsunsicherheiten und Umsatzverlusten im stationären Handel. Mit zumeist kurzfristigen Klagen verhindert die Gewerkschaft derzeit bundesweit auch bereits genehmigte Sonntagsöffnungen.
In Niedersachsen liegt ein erster Gesetzesentwurf der Regierung vor.
Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und ist auf allen Ebenen in politische Gespräche involviert.
Weitere Informationen:
Aktueller Gesetzestext Ladenöffnung
BID Gesetz Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (NQPIG)
Seit Jahren gibt es in den Bundesländern Bestrebungen, gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung von Business Improvement Districts zu schaffen. Die Handelsverbände in Niedersachsen haben diesen Prozess von Beginn an begleitet. So konnten unter anderem auch mit dem Projekt Quartiersinitiative Niedersachsen (QIN) bereits positive Erfahrungen gesammelt werden.
Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. sieht in der Initiative des Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (NQPIG) einen erfolgsversprechenden Ansatz zur Erhaltung, Schaffung und Revitalisierung attraktiver Innenstädte, Stadteil- und Gemeindezentren. Die genannte Zielrichtung der Aufwertung innerstädtischer Quartiere ist notwendig und richtig.
Aufgrund der frühen Beteiligung betroffener Verbände für die Ausgestaltung ist der jetzt vorgelegte Entwurf des Gesetzes zu begrüßen.
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