EmpCo-Richtlinie ohne dringend notwendige Übergangsfrist: Handel braucht frühzeitig rechtskonforme Verpackungen

Die EU- Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-Richtlinie) verschärft die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen europaweit und soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing schützen. Die Richtlinie wurde in Deutschland mit der 3. UWG-Novelle in nationales Recht umgesetzt. Die gesetzlichen Änderungen treten am 27. September 2026 ohne Übergangsfristen oder Abverkaufsmöglichkeiten in Kraft. Unternehmen müssen ihre Produktverpackungen bis dahin an die neuen rechtlichen Anforderungen anpassen, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden.