Angesichts der vom Bundesjustizministerium geplanten Erweiterung der Abmahnmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen macht HDE-Experte Peter Schröder deutlich: „Der Gesetzentwurf kommt zur Unzeit.“ Auf europäischer Ebene werde gerade eine neue Datenschutzverordnung diskutiert, die für die Unternehmen mit zahlreichen Neuerungen und Rechtsunsicherheiten verbunden sei.

„Es ist fatal, wenn parallel dazu die Abmahnmöglichkeiten verschärft werden, um die ohnehin verunsicherten Unternehmen auch noch mit Abmahnungen zu belasten“, so Schröder weiter. Die Einzelhändler wollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben sauber umsetzen. In der Praxis sei aber wegen ungenauer Formulierungen häufig unklar, welches Schutzniveau der Gesetzgeber tatsächlich vorschreibe. Dies werde sich nach Inkrafttreten der europäischen Neuregelungen noch verschärfen und biete Abmahnern somit weite Handlungsspielräume.

Der HDE fordert deshalb den Gesetzgeber auf, mindestens den Abmahnmissbrauch wirksam auszuschließen. Allein die Beschränkung der Abmahnbefugnisse auf „qualifizierte Einrichtungen“ genüge keineswegs. „Die Praxis hat leider gezeigt, dass sich auch unter diesen Einrichtungen schwarze Schafe befinden. Diese sprechen dann Abmahnungen wegen Bagatellverstößen aus, um Einnahmen zu generieren“, so Schröder.

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