Vor der heutigen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Belastungen und Nachteilen für den deutschen Einzelhandel.

„Der Gesetzentwurf schränkt die Vertragsfreiheit im Bereich der AGB-Kontrolle von Zahlungszielvereinbarungen unverhältnismäßig ein“, so HDE-Experte Peter Schröder. Der Gesetzgeber gehe hier ohne Not über die europäischen Vorgaben hinaus und benachteilige so deutsche Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus dem Ausland.

Für den Handel ist die Möglichkeit zur Vereinbarung längerer Zahlungsziele mit seinen Lieferanten von großer Bedeutung. Nur so können angesichts der breiten Sortimente die Kosten für die Lager-haltung auch seltener gekaufter Waren fair verteilt werden. Insbesondere Einzelhandelsgeschäfte mit einem breiten Sortiment und vielen Tausend Lieferanten seien auf die Verwendung vorgefertigter Vertragsbedingungen angewiesen und könnten nicht jeden Vertrag separat aushandeln. Dem Gesetzentwurf nach können die Händler in Deutschland zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur noch Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen vereinbaren. „Die Tatsache, dass individuell längere Zahlungsziele vereinbart werden können, hilft in der Praxis häufig nicht weiter“, so Schröder.

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Dr. Peter Schröder
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