Abmahnmissbrauch bekämpfen – kein Abmahnrecht für Verbände
Der HDE kritisiert den gerade vom Bundesjustizminister vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts. Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit für Verbände, Datenschutzverstöße von Unternehmen abzumahnen.
„Angesichts der schon heute florierenden Abmahnindustrie ist eine Erweiterung der Abmahnmöglichkeiten der falsche Weg“, so HDE-Experte Peter Schröder. Derzeit ist die Einhaltung des Datenschutzrechts in erster Linie Aufgabe der staatlichen Aufsichtsbehörden. Das unterscheidet das Datenschutz- vom Verbraucherschutzrecht. Schröder: „Wenn die Aufsichtsbehörden überlastet sind, sollte die Politik für eine bedarfsgerechte Ausstattung sorgen, anstatt systemwidrig neue Abmahn-befugnisse für Verbände einzuführen.“
In den kommenden Jahren wird ohnehin bereits das Datenschutzrecht in Europa vollständig reformiert und vereinheitlicht. Bei der Umsetzung sind erhebliche Rechtsunsicherheiten schon heute vorauszusehen. Das dürfte mindestens in der Umstellungsphase zu neuem Spielraum für unberechtigte Abmahnungen führen.
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Dr. Peter Schröder
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