Weniger Warenvielfalt durch längere Zahlungsfristen
Anlässlich der in dieser Woche anstehenden Beratungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Bundestag appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an den Gesetzgeber, unnötige Regulierungen wegen der negativen Folgen für die Verbraucher zu vermeiden und die geplante Verschärfung der AGB-Kontrolle aus dem Regierungsentwurf zu streichen.
„Wir hoffen, dass sich die Regierungsfraktionen auf ihre Verabredung aus dem Koalitionsvertrag besinnen, nach welcher europäische Vorgaben im Wirtschaftsrecht immer eins zu eins umgesetzt werden sollen“, sagt Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Nach dem Regierungsentwurf sollen schon Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) de facto ausgeschlossen sein, obwohl die europäische Richtlinie die Vereinbarung von Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen grundsätzlich als unproblematisch bewertet.
„Die Bundesregierung will die im AGB zulässigen Zahlungsfristen damit glatt halbieren und die Vertragsfreiheit noch stärker einschränken, als dies in Brüssel für erforderlich gehalten wird“, so Schröder. Die Auswirkungen in der Praxis seien gravierend. Wenn in Zukunft eine faire Teilung der Zwischenfinanzierungskosten für die Lagerhaltung durch längere Zahlungsfristen ausgeschlossen wird, müsse der Einzelhandel darauf reagieren. „Nischenprodukte, die seltener nachgefragt werden und daher länger im Regal liegen, könnten demnächst ausgelistet werden, um die vom Gesetzgeber verursachte Kostensteigerung zu minimieren.“ Das bedeute weniger Vielfalt im Handelsregal.
Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder