Gemeinsamer Arbeitskreis von Handel und Industrie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeitsanforderungen bei Tabakwaren
Im Mai 2014 ist die neue Tabakprodukte-Richtlinie in Kraft getreten, die unter anderem die Einführung eines EU-weiten elektronischen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren vorsieht.
Die Unternehmen des Groß- und Einzelhandels sind als maßgebliche Akteure in der Lieferkette für Tabakprodukte direkt betroffen, auch wenn wichtige Detailfragen noch nicht abschließend geklärt sind. Die Unternehmen und Verbände aus Groß- und Einzelhandel beteiligen sich intensiv am politischen Dialog, um auf eine möglichst arbeits- und kosteneffiziente Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen hinzuwirken. Der Handel ist hierzu auch im Austausch mit der Industrie. Anfang 2015 wurde ein gemeinsamer Arbeitskreis von Handel und Industrie zur Rückverfolgbarkeit eingerichtet. In diesem Arbeitskreis sollen u.a. offene Fragen zu Prozessen, Definitionen und der Interoperabilität von Rückverfolgbarkeitssystemen angesprochen und Lösungsoptionen erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieses Arbeitskreises sollen allen Unternehmen aus Industrie und Handel zur Verfügung stehen. Auf Handelsseite übernehmen HDE Brüssel und BTWE Köln die Moderation des Themas.
Das gemeinsame Positionspapier von HDE und BTWE finden Sie hier.