Der gestern veröffentlichte Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zur „Digitalen Welt und Handel“ fordert dazu auf, im Internet mit Hilfe der Kartellbehörden einen vielfältigen Wettbewerb sicherzustellen.
„Die staatliche Aufsicht muss den freien Wettbewerb auch im Netz weiterhin gewährleisten. Dazu gehören auch freie Vertriebsentscheidungen für die Einzelhändler“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. Die Kartellbehörden müssten wie bisher entschlossen gegen Versuche der Hersteller, den Wettbewerb zu beschränken, vorgehen. Denn nur dann könnten die Verbraucher die Vorteile des digitalisierten Handels nutzen. In der Vergangenheit hatte beispielsweise der Sportartikelhersteller Asics Händlern den Verkauf seiner Produkte über Marktplätze im Internet verboten, gleichzeitig aber selbst im Netz verkauft. Das Bundeskartellamt hat dieses Vorgehen mittlerweile untersagt.

Auch die Sachverständigen hatten festgestellt, dass die Verbraucher durch die Digitalisierung Zugang zu einem viel breiteren Angebot haben. Gleichzeitig ist die Transparenz bei Preis und Produktvergleichen deutlich gewachsen. „Einige Hersteller versuchen in dieser Situation, den aus der Digitalisierung resultierenden Preisdruck durch kartellrechtlich problematische Beschränkungen des Einzelhandels zu minimieren“, so Schröder. Der HDE macht sich schon seit langem dafür stark, die Autonomie der Handelsunternehmen beispielsweise bei der Wahl der Vertriebskanäle zu verteidigen.