Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Diskussionen zum Gesetz zur WLAN Störer Haftung auf einem guten Weg. Es ist wichtig, dass die verhandelnden Parteien nun praxistaugliche Lösungen finden, damit Händler ihren Kunden WLAN-Angebote machen können.

„ Mehr als zwei Drittel der Kunden wünschen sich WLAN im Laden. Die Händler würden dem Kundenwunsch gerne nachkommen, werden aber durch rechtliche Risiken davon abgehalten“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. Der Internet-Zugang sei außerdem wesentlich für den Einsatz digitaler Technologien im stationären Einzelhandel.

Derzeit wird diskutiert, ob Kunden bei einem WLAN-Angebot auf einer vorgeschalteten Seite erklären sollen, dass sie nicht beabsichtigen, Rechtsverletzungen zu begehen. „Wir lehnen eine solche Vorschaltseite ab. Sie ist unpraktisch und hat – auch juristisch betrachtet – keinen Nutzen“, so Tromp. Wichtig sei aber vor allem, dass in dem neuen Gesetz genau erklärt wird, wie die sogenannte „Rechtstreueerklärung“ zu erfolgen habe. Die ursprüngliche Formulierung im Gesetzentwurf lasse zu viel Interpretationsspielraum und führe damit zu neuen Rechtsunsicherheiten.