Neues Energie-Label bringt neue Abmahnwelle
Die Überarbeitung des Energie-Labels durch die EU könnte für viele Einzelhändler zu einem bösen Erwachen führen. So schlägt die EU-Kommission vor, dass Einzelhändler künftig die Energielabel für ihre Elektrowaren selbst recherchieren und im Geschäft ausdrucken sollen. Dies würde nicht nur zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen, auch die Fehlerquote bei der Kennzeichnung von Elektrogeräten würde im Handel massiv steigen.
„Schon heute können Händler wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, wenn ein im Geschäft ausgestelltes Energielabel von den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Sollte sich die Kommission durchsetzen und das neue System derart fehleranfällig werden, kommt eine neue Abmahnwelle auf den Handel zu“, sagt Götz Brandau vom HDE-Büro in Brüssel.
Ungemach droht dem Handel auch mit dem Vorhaben, die A-G-Skala des Energielabels regelmäßig an den technologischen Fortschritt anzupassen. Ware dürfte nur dann verkauft werden, wenn sie ab einem bestimmten Stichtag mit dem aktualisierten Energielabel versehen ist. Falls ein Lieferant dem Händler kein aktuelles Label zur Verfügung stellt, wären Lagerbestände unverkäuflich! Diese Konsequenz stellt insbesondere für kleine Händler ein hohes wirtschaftliches Risiko dar. In den laufenden Diskussionen im Europaparlament fordert der HDE deshalb, dass Händler ihre Restbestände in jedem Fall ab verkaufen dürfen!