Der von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Rechtsanspruch auf mobile Arbeit ist praxisfern.

„Viele Tätigkeiten sind an den Standort des Unternehmens gebunden. So sind Verkaufs- und Kassiertätigkeiten im stationären Handel nur vor Ort möglich“, so HDE-Experte Steven Haarke. Aber auch in anderen Bereichen wie etwa der industriellen Produktion oder der Pflegeberufe sei ein Anspruch auf mobile Arbeit nicht umsetzbar. Zudem sei die rechtssichere Formulierung einer entsprechenden Ausnahmeregelung nahezu unmöglich. Denn bei einigen Tätigkeiten trete die Ungeeignetheit für das mobile Arbeiten nicht ganz so offensichtlich zu Tage. Das sei beispielsweise bei teambezogenen Bürotätigkeiten der Fall, für die eine Gruppendynamik vor Ort für das Arbeitsergebnis entscheidend sein kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte am 23. Februar ein Positionspapier „Arbeiten 4.0“ beschlossen, welches sich mit der Digitalisierung der Arbeitswelt befasst. Darin findet sich unter anderem ein Vorschlag für einen Rechtsanspruch auf ein Mindestmaß an mobiler Arbeit während der betriebsüblichen Arbeitszeit an einem von den Beschäftigten selbst zu bestimmenden Ort.