Ein Kommentar von HDE-Zahlungssystemexperte Ulrich Binnebößel

Das Bundesfinanzministerium plant derzeit eine Bargeldobergrenze. Künftig sollen – wenn es nach Finanzminister Schäuble geht – Beträge über 5.000 Euro an deutschen Handelskassen nicht mehr in bar bezahlt werden dürfen.

Damit – so das Kalkül – soll es Terroristen und der organisierten Kriminalität erschwert werden, Einnahmen aus illegalen Geschäften reinzuwaschen. Dass auch unbescholtene Normalbürger in ihrem Zahlverhalten beschränkt werden, wird dabei billigend in Kauf genommen. Ohnehin ist kaum nachvollziehbar und keinesfalls bewiesen, inwiefern derartige Maßnahmen tatsächlich wirksam sind – genauso übrigens wie bei den Überlegungen zur Abschaffung großer Banknoten.

Wie klein diese Pläne vor dem Hintergrund der „Panama Papers“ wirken. Zwar müssen die dort gefundenen Briefkastenfirmen nicht per se gesetzwidrig sein. Jedoch muss sich ein Eigentümer stets dem Verdacht der Verschleierung von Einnahmen ausgesetzt sehen – meist mit dem Hintergrund, die wahren Eigentümer zu vertuschen. Nicht nur für „Steueroptimierer“ ein bisher sicheres Geschäft, sondern auch für Kriminelle eine gute Deckung. Die Regierung muss sich daher zu Recht fragen lassen, ob es nicht zielführender wäre, an der Offshore-Quelle anzusetzen und Geldwäsche dort schwerer zu machen, wo es den Kriminellen wirklich weh tut. Bargeldobergrenzen dagegen sind nur kosmetische Maßnahmen, die in der Realität kaum etwas bewegen werden. Nicht umsonst besitzen die Eigentümer, also die „Real Ultimate Beneficial Owner“ von Briefkastenfirmen regelmäßig firmeneigene Kredit- oder Debitkarten, mit denen sie ihre Einkäufe ungestört bezahlen können. Sie können daher einer Bargeldbegrenzung gelassen entgegensehen. Der unbescholtene Normalbürger nicht.