Bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen setzte sich der HDE am vergangenen Montag für zielgenaue Maßnahmen ein.

„Steuerhinterziehung muss wirkungsvoll bekämpft werden. Dabei dürfen aber nicht die Unternehmen mit Umrüstungsverpflichtungen belastet werden, bei denen aufgrund bereits vorhandener Absicherungen ein Steuerbetrug nicht vorkommen kann“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Filialisierte Unternehmen und Verbundgruppen sollten deshalb von der Aufrüstungspflicht für Kassen ausgenommen werden. Bei diesen Unternehmen werden die Kassendaten an eine Zentrale versandt, so dass schon allein deshalb keine Möglichkeit mehr besteht, die Daten im Ladengeschäft zu verändern.

Auch die vom Bundesrat geforderte Belegausgabepflicht ist aus Sicht des HDE nicht zielführend. Danach müsste ein Kassenbon auch dann ausgedruckt werden, wenn der Kunde auf ihn verzichten möchte. Wenn sich der Gesetzgeber dennoch entschließen sollte, eine Belegausgabepflicht einzuführen, sollte der vorliegende Gesetzesentwurf zumindest bei der ebenfalls vorgesehenen Aufzeichnungspflicht entschlackt werden. Spätestens bei einer Belegerteilungspflicht besteht für diese Aufzeichnungspflicht keine Rechtfertigung mehr.