Streikeinsatzverbot für Zeitarbeit praxisfern – Kommentar von H. Jöris
Ein Kommentar von Heribert Jöris, HDE-Geschäftsführer Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik
Das vom Bundestag beschlossene Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitnehmer schwächt nicht nur die Arbeitgeberseite in Arbeitskämpfen, sondern ist auch in Hinblick auf die Verhältnisse im Einzelhandel vollkommen praxisfern.
Zwar verbietet die Neuregelung nur die konkrete Rekrutierung von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher und lässt die weitere Arbeit von beispielsweise als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung beschäftigten Zeitarbeitnehmern im bestreikten Unternehmen zu – allerdings nur, wenn das Unternehmen dabei sicherstellt, dass die Zeitarbeitnehmer dabei keine durch Streik ausfallenden Tätigkeiten übernehmen. Verstöße sind mit hohen Bußgeldforderungen bedroht.
Doch in der Praxis kann ein Einzelhandelsunternehmen nie sicherstellen, dass ein im Verkauf oder an der Kasse eingesetzter Zeitarbeitnehmer nicht doch die Arbeit übernimmt, die sonst von Streikenden Arbeitnehmern ausgeübt wird. Wenn eine Kasse nicht besetzt ist, stellen sich die Kunden doch an den anderen Kassen an, auch wenn da ein Zeitarbeitnehmer sitzt. Das Personal kann die Kunden schließlich schlecht fragen, an welcher Kasse sie sich denn angestellt hätten, wenn nicht gestreikt worden wäre. Genauso wenig können pauschal alle an den Kassen vertretungsweise Beschäftigten Zeitarbeitnehmer nach Hause geschickt werden.
Es ist außerdem sehr bedenklich, dass sich die Bundestagsabgeordneten über alle verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Regelung, die nicht nur die Tarifautonomie der Zeitarbeitnehmer einschränkt, sondern auch die Arbeitskampfparität erneut zu Lasten der Arbeitgeber verschiebt, hinwegsetzen. Es besteht die Gefahr, dass sich immer mehr Unternehmen aus der Tarifbindung und Tarifarbeit verabschieden, wenn ihnen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer mehr Möglichkeiten nehmen, sich in Arbeitskämpfen zu wehren. Die Zulassung von Flashmobs durch die Rechtsprechung war da bereits ein falsches Signal. Jetzt nimmt der Gesetzgeber den Einzelhandelsunternehmen auch noch die letzten Verteidigungsmöglichkeiten. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Bundesrat dieses Gesetzgebungsvorhaben noch stoppt.