Der HDE bewertet den vom Bundesarbeitsministerium im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ vorgeschlagenen weiteren Ausbau der Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer kritisch.

Das gilt vor allem für die Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf befristete Teilzeit für Beschäftigte. „Der Gesetzgeber darf die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten nicht immer weiter ausbauen, ohne zugleich die arbeitsmarktpolitischen Flexibilisierungselemente für Arbeitgeber zu fördern“, so HDE-Experte Steven Haarke. Zusätzlich sieht das Weißbuch vor, dass die Beschäftigten in einem Wahlarbeitszeitgesetz ergänzend noch mehr Wahloptionen in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort erhalten sollen.

Die für die Arbeitgeber in einem künftigen Wahlarbeitszeitgesetz vorgesehenen betrieblichen Experimentierräume dagegen sind viel zu eng und zudem an zu viele Voraussetzungen geknüpft, um in der betrieblichen Praxis umgesetzt zu werden. „Insgesamt droht mit den im Weißbuch angekündigten Maßnahmen eine Schieflage zulasten der Arbeitgeber“, so Haarke weiter. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte gestern einen Diskussionsentwurf für ein Weißbuch „Arbeiten 4.0“ vorgestellt.