Handel lehnt Übernahme der Kostenrisiken des Handwerks ab
Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, nach dem Händler gegenüber Handwerkern für den Einbau fehlerhafter Ware haften sollen.
Gegenüber den Verbrauchern ist diese Haftung bereits Realität: Wenn Verbraucher Produkte aus dem Baumarkt selbst einbauen und sich die Ware später als fehlerhaft erweist, können sie vom Händler verschuldensunabhängig den Ersatz der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau vertragsgemäßer Produkte verlangen. Das hatte der Europäische Gerichtshof aus Gründen des Verbraucherschutzes vor einigen Jahren so entschieden. Die Ausdehnung auf gewerbliche Kunden des Handels aber sieht der HDE kritisch: „Für Gewerbetreibende gilt dieses Recht bisher nicht. Wer mit dem Ein- und Ausbau professionell Geld verdient, ist nicht so schutzbedürftig wie gewöhnliche Verbraucher“, so der HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder. Hier werde ein typisches unternehmerisches Risiko der Handwerker rücksichtslos auf andere Stufen der Lieferkette abgewälzt.
Der HDE warnt außerdem davor, den Anwendungsbereich dieser Regelung immer weiter auszubauen und am Ende praktisch auf das gesamte Einzelhandelssortiment auszudehnen. „Damit würden für den Handel völlig unkalkulierbare Risiken entstehen“, so Schröder weiter. Der Gesetzgeber dürfe nicht nur die Interessen einer Branche im Auge haben, sondern müsse eine ausgewogene Lösung suchen. Der Handel müsse daher auch die Möglichkeit bekommen, den Schaden selbst durch fachkundige Personen zu beheben, um damit die Kosten zu senken.