Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Teilzeitrecht. „Teilzeitarbeitnehmer sind schon heute arbeitsrechtlich in einer sehr guten Position.

Ein weiterer Ausbau der Rechte ist an dieser Stelle überflüssig und sorgt für ein Ungleichgewicht zulasten der Arbeitgeber“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Sozialpolitik, Jens Dirk Wohlfeil. Der Entwurf sieht einen neuen Anspruch der Arbeitnehmer auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit und den faktischen Anspruch auf vorzeitige Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit vor. Schon heute aber ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zudem haben Teilzeitkräfte schon jetzt einen Informationsanspruch hinsichtlich entsprechender freier Vollzeitarbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen.

Als zusätzliche Belastung für die Unternehmen kritisiert der HDE außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr in den Fällen, in denen ein Teilzeitarbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Bisher muss der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit äußern und auch nachweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist. Zukünftig soll dem Arbeitgeber die volle Beweislast auferlegt werden, warum er den Wunsch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht erfüllen kann. „Eine solche Regelung würde die Personalplanung für die Unternehmer deutlich erschweren“, so Wohlfeil. Die Politik dürfe den Unternehmern nicht immer neue Einschränkungen auferlegen