Entgelttransparenzgesetz zu bürokratisch
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entgelttransparenzgesetz sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Unternehmen vor unnötiger Bürokratie zu schützen.
„Dieses Gesetz geht an den tatsächlichen Ursachen für die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern völlig vorbei und beschäftigt sich lediglich mit den Symptomen der ungleichen Bezahlung“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Jens Dirk Wohlfeil. Der Gesetzentwurf sieht in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch zur Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer und bei Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten Berichtspflichten über Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit vor.
Insbesondere durch die vorgesehene Möglichkeit der Beschäftigten, neben dem Grundentgelt auch zwei zusätzliche Entgeltbestandteile zu erfragen, befürchtet der HDE erheblichen Unfrieden in den Unternehmen und einen hohen bürokratischen Aufwand für die Betriebe bei der Ermittlung der Vergleichsentgelte. Der mit dem Gesetzentwurf verbundene Aufwand sei auch deshalb unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung selbst davon ausgeht, dass nur ein Prozent der potentiell auskunftsberechtigten Arbeitnehmer ein Auskunftsverlangen stellen wird. „Diese Symbolpolitik wird letztendlich auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen, die sich in Hinblick auf mögliche Auskunftsersuchen mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen müssen“, so Wohlfeil.