Datenschutzgesetz mit Licht und Schatten
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt, dass die Bundesregierung in der vergangenen Woche das Gesetz zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die neue europäische Datenschutzverordnung auf den Weg gebracht hat.
„Für die Einzelhandelsunternehmen ist es sehr wichtig, noch in dieser Legislaturperiode Klarheit über das künftig geltende Datenschutzrecht zu haben, weil die Anpassung der unternehmensinternen Prozesse Zeit braucht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die inhaltliche Bilanz des HDE zum Gesetzentwurf aber fällt gemischt aus. „Positiv für den Handel ist, dass nach dem Regierungsentwurf die Händler auch weiterhin rechtssicher und praxisnah die Kreditausfallwahrscheinlichkeit beim Kauf auf Rechnung im Online-Handel und der Vereinbarung von Ratenzahlungen kalkulieren können“, so Genth. Möglich sei das durch sogenannte Scoringverfahren, die den Händlern die Einschätzung von Kunden ermöglichen.
Verbesserungen sollten im kommenden Gesetzgebungsverfahren bei der Videoüberwachung als wichtigem Präventions- und Aufklärungsinstrument im Einzelhandel vorgenommen werden. Denn bei diesem Thema übernimmt der Gesetzentwurf grundsätzlich die aktuell gültigen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. „Der Handel braucht die praxisnahe Möglichkeit zur Videoüberwachung. Derzeit bestehen hier zu viele Hürden und Rechtsunsicherheiten“, so Genth weiter. Der HDE fordert deshalb, dass im Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eine derzeit nur für Einkaufszentren geplante Erleichterung auf alle Einzelhandelsgeschäfte ausgeweitet wird. Einschränkungen drohen dem Handel nach dem Gesetzentwurf aber vor allem im Bereich der Werbung. Denn der Entwurf sieht weitgehende Reduzierungen bei den Möglichkeiten der zweckändernden Datenverarbeitung vor. Das heißt, die Händler können Kundendaten dann nur noch in sehr engen Grenzen für Werbung nutzen.