Am 23. März 2017 soll der Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NeMoG) vom Bundestag beraten werden.

Der Gesetzesentwurf regelt insbesondere das Ende der Zahlung für vermiedene Netzentgelte. Diese bewirken jährlich Kosten in Höhe von rund 1,8 Mrd. €. „Der Kabinettsentwurf weist darauf hin, dass die sachliche Grundlage dieser Entgelte entfallen sei. Trotzdem will man die Regelung unter dem Vorwand des Bestandsschutzes bis 2030 nur äußerst langsam auslaufen lassen“, so HDE-Energieexperte Lars Reimann. Den wesentlichen Teil der Kosten für diese lange Übergangszeit tragen Handel und Verbraucher. Denn sie können nicht von den umfangreichen Ausnahmen für die Industrie profitieren. „Sie sollen bis 2030 weiter zahlen und damit bereits über das EEG oder KWKG hochsubventionierte Erzeugungsanlagen doppelt fördern“, so Reimann weiter.

Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten aktuell noch von ihrem Netzbetreiber ein Entgelt für die Einspeisung dieses dezentral erzeugten Stroms. Dem System lag die Annahme zu Grunde, dass sämtlicher vor Ort erzeugter Strom auch vor Ort verbraucht werden könnte und somit Infrastrukturkosten und Leitungen vermieden werden. Bei hoher dezentraler Einspeisung sind die Verteilnetze heute aber nicht mehr in der Lage, den gesamten Strom aufzunehmen. Eine Netzentlastung ist nicht mehr gegeben.