Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss im Europäischen Parlament hat gestern den Bericht zur Revision des Verordnungsvorschlages der EU-Kommission über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (CPC-Verordnung) angenommen.

Die geplanten Regelungen greifen nach Auffassung des HDE unverhältnismäßig tief in nationale Verwaltungsverfahren ein. „Eine Ergänzung des funktionierenden deutschen Systems ist nicht erforderlich“, sagt Fabian Fechner vom HDE-Büro Brüssel. Als besonders problematisch bewertet der HDE die erhebliche Ausweitung der Mindestbefugnisse der Verbraucherschutzbehörden. So soll bei Verstößen gegen Verbraucherrechte der Zugang zu Webseiten gesperrt oder die Webseite ganz geschlossen werden können. Zudem sollen Gewinnabschöpfungen, Ausgleichszahlungen für Verbraucher und Vertragsauflösungen angeordnet werden können. Der Ministerrat hatte diese weitgehenden Befugnisse in seiner Position überwiegend abgelehnt. „Es ist inakzeptabel, Unternehmen solchen drakonischen, zum Teil verfassungsrechtlich bedenklichen Durchsetzungsmöglichkeiten auszusetzen“, so Fechner. Insbesondere kleine und junge Online-Händler sähen sich nun mit neuen Risiken konfrontiert und würden vom Markteintritt abgeschreckt.