Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor Auswirkungen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, das derzeit vom Finanzausschuss im Bundestag beraten wird.

„Die Verschleierung von Vermögensverhältnissen schwieriger zu machen ist grundsätzlich richtig. Gleichzeitig würde dieses Gesetz aber den Kauf auf Ratenzahlung in der Praxis unmöglich machen“, so HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. Deshalb müssten im weiteren parlamentarischen Verfahren unbedingt noch Änderungen am Gesetz erfolgen.

Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz soll mehr Transparenz geschaffen werden und die Umgehung von Steuerzahlungen beispielsweise über Briefkastenfirmen erschwert werden. Zu den konkreten Maßnahmen gehört dabei auch, dass bei der Eröffnung von Konten künftig nicht nur die Personendaten wie Name und Adresse, sondern darüber hinausgehend auch die die Steuer-ID des Kontoinhabers sowie des wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden müssen. Das trifft auch auf Ratenkäufe im Einzelhandel zu. Denn hierbei wird zugleich ein Kreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen, der die – künftig erweiterten – Identifizierungspflichten auslöst. Bohne: „Vom Kunden müsste beim Kauf auf Raten im Ladengeschäft künftig die Vorlage seiner Steuer-ID verlangt werden. Diese wird er bei einem Spontankauf aber nicht dabeihaben. Eine solche Vorgabe würde den Kauf auf Raten in der Praxis damit in vielen Fällen ausbremsen.“ Und das ohne jede Not. Denn die Finanzverwaltung ist durchaus in der Lage, die bei ihr vorhandenen Steuer-IDs mit den Personendaten der Kontoinhaber zu verknüpfen. Es gibt folglich keine Notwendigkeit, von den Kontoinhabern zusätzlich noch die Mitteilung der Steuer-ID zu verlangen.