Großer Bürokratenmist: Ab 1. Juni 2017 gilt für viele Händler, die Elektroaltgeräte zurücknehmen, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung. So sind die Händler verpflichtet, einen Abfall-Beauftragten zu bestellen, wenn sie Elektro-Altgeräte verpflichtend oder mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen. Der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker hatte sich im März 2017 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gegen diese neue Regelung gewandt, die „den Verbrauchern und der Umwelt mit sinnfreier und kostenintensiver Bürokratie schadet“. Denn die hohen jährlichen Kosten von 600-1.000 Euro für einen Abfallbeauftragten schrecken Händler ab, die dann keine Altgeräte mehr zurücknehmen (siehe Bericht in hitec news 08/17 vom 12. April 2017). Auch viele Handelsverbände in den Bundesländern haben sich parallel bei ihren Ansprechpartnern in der Politik vor Ort für eine unbürokratische Lösung stark gemacht.

Inzwischen signalisieren die ersten Bundesländer dem BVT, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung pragmatisch anzugehen: So sollen zum Beispiel in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern kleinere und mittlere Händler, die die Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß der kommunalen Sammelstelle oder zertifizierten Entsorgern übergeben, von der neuen Pflicht auf Antrag befreit werden. Andere Bundesländer empfehlen den Händlern – auch wenn diese über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen – eine Befreiung vor Ort zu beantragen.

Der BVT bietet hierfür ab sofort ein Musterformular an, mit dem Handelsunternehmer bei den Landratsämtern und Kreisverwaltungen eine Befreiung nach § 7 der Abfall-Beauftragten-Verordnung beantragen können.

Das Formular kann von den Mitgliedern der Einzelhandelsorganisation kostenlos per E-Mail unter       abgerufen werden.