Das Oberverwaltungsgericht hat gem. Pressemeldung vom 05.05.2017 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die am 7. Mai geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Lingen, Meppen und Georgsmarienhütte. Die obersten Verwaltungsrichter Niedersachsens kassierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück, das zu der Einschätzung gekommen war, die Sonntagsöffnung sei unzulässig, weil die maßgebliche Gesetzesvorschrift verfassungswidrig sei.

Seit Ende 2015 gab es mehrere Entscheidungen gegen geplante verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen.

Die Landesregierung will mit einer Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes den Streit um Sonntagsöffnungen beseitigen. Der Handelsverband erkennt aber in dem vorliegenden Entwurf noch keine rechtssichere Lösung, die Unsicherheiten bei der Planung und Durchführung der Sonntagsöffnungen beseitigen könnte.