Händler sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, besonders hohe Gebühren bei bestimmten Kartenzahlungen an die Kunden weiterzugeben. Dafür setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) bei der in der kommenden Woche anstehenden Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht ein.

„Händler, die ihren Kunden bestimmte Kartenzahlungsarten anbieten, müssen an die Banken in einigen Fällen, die nicht von der europäischen Verordnung der Interbankenentgelte erfasst sind, hohe Gebühren bezahlen. Für diese Fälle brauchen die Händler auch weiterhin die Möglichkeit, die Kosten an die Karteninhaber weiterzureichen“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Bereits heute ist dabei gesetzlich geregelt, dass ein Aufpreis nur bis zu der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert werden kann.

Binnebößel: „Wenn die Händler die Gebühren nicht weitergeben können, geht das auch auf Kosten aller Kunden. Denn dann müssten die hohen Gebühren über höhere Verkaufspreise für alle Verbraucher ausgeglichen werden.“ Der HDE setzt sich aus diesem Grund dafür ein, die EU-Richtlinie in diesem Punkt 1:1 umzusetzen und einen Aufpreis unter anderem für sogenannte Drei-Parteien-Systeme und Firmenkreditkarten weiter zu ermöglichen. In der Folge könnten die Händler für alle Zahlungsarten, für die es nicht bereits eine Deckelung bei der Gebührenhöhe durch die Verordnung zu Interbankenentgelten gibt, die Aufpreise entsprechend weiterreichen. „Für die meisten Händler ist die Erhebung eines Aufpreises nur das letzte Mittel, um überhöhte Entgeltforderungen der Kartensysteme abzumildern. Viel wichtiger ist das Instrument als Verhandlungsargument, um realitätsferne Gebührenforderungen abzumildern“, so Binnebößel weiter. Der HDE setzt sich weiter dafür ein, die Interbankenentgeltverordnung auf alle Karten auszuweiten, dann könnte auch die Weitergabe von Zahlungsgebühren an die Kunden für alle Kartenzahlungen verboten werden.