Kritik an Gesetzentwurf zu Musterfeststellungsklagen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) schließt sich der gestern von der CDU geäußerten Kritik am Gesetzentwurf zu Musterfeststellungsklagen an.
„Der Gesetzentwurf des Justizministers könnte einer Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild auch in Deutschland den Weg öffnen“, so der HDE-Bereichsleiter für Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder. Prozessrechtlich sei in dem Entwurf die Ausgewogenheit der Rechte von Klägern und Beklagtem nicht gegeben. Außerdem fehlen nach HDE-Auffassung ausreichende Sicherheitsvorkehrungen, um Klagen großer Rechtanwaltskanzleien mit reiner Gewinnerzielungsabsicht zu verhindern.
„Wenn das so Gesetz wird, drohen der Wirtschaft Klagen mit hohen Kostenrisiken“, so Schröder weiter. Denn es sei nicht ausgeschlossen, dass Klagen auch von fragwürdigen Verbänden in Zusammenwirken mit Rechtsanwaltskanzleien angestrengt würden, um Gebühren zu generieren. Die Formulierung, ausschließlich „qualifizierten Einrichtungen“ eine Klagebefugnis zu gewähren sei zu unpräzise, um vor Missbrauch zu schützen.