Ende April ist der Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten“ (kurz: NLöffVZG) in den Landtag eingebracht worden. Aufgrund zahlreicher weiterer Gesetze, die noch auf der Agenda stehen, wird es erst im Herbst zu einer Anhörung kommen. Ob das Gesetz dann vor der Landtagswahl im Januar überhaupt noch beschlossen wird, ist derzeit unsicher. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht des Handels derzeit noch nicht geeignet, um Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage zu schaffen und damit dem Handel sowie den Kommunen Planungssicherheit zu gewährleisten. Insbesondere die Frage des Anlasses, der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegeben sein muss, um einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können, ist strittig und im Gesetzentwurf nicht klar geregelt. Zweiter großer Kritikpunkt sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die zusätzliche Unsicherheiten für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage schaffen.

Verkaufsoffene Sonntage sind für Städte und Gemeinden ebenso wie für den Handel zur Belebung und Attraktivitätssteigerung wichtig. Ob es vier, sieben oder – wie insbesondere von größeren Handelsunternehmen gefordert – zehn oder mehr Sonntage sind, ist zunächst zweitrangig. Der Handel in Niedersachsen braucht Rechts- und Planungssicherheit bei den Sonntagsöffnungen.

Verkaufsoffene Sonntage, die nach dem noch alten, noch geltenden Gesetz genehmigt sind oder noch genehmigt werden, können wie bisher durchgeführt werden. Allerdings besteht weiterhin die Gefahr, dass diese Genehmigungen von der Gewerkschaft beklagt und dann untersagt werden.