Internationaler Online-Handel: EU erleichtert Umsatzsteuerzahlungen
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Beschlüsse der gestrigen Sitzung der EU-Finanzminister zu neuen Umsatzsteuerregeln für den E-Commerce.
So können Händler im Versandhandel mit Kunden in anderen EU-Staaten ab 2021 die Umsatzsteuer über eine zentrale Anlaufstelle in deutscher Sprache anmelden. Bisher haben Händler das Problem, Steuererklärungen im Ausland abgeben zu müssen, obwohl sie oft die Landessprache gar nicht beherrschten. „Die Neuregelung erspart grenzüberschreitend tätigen Händlern Bürokratie bei der Erledigung steuerlicher Pflichten. Das ist ein richtiger Schritt hin zur Vollendung des Binnenmarktes“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es bleibe aber das Problem, dass die Händler immer das Umsatzsteuerrecht im Land des Kunden anwenden müssen, so dass stets der ausländische Steuersatz ermittelt werden muss.
Außerdem wollen die Finanzminister die Regeln für den Versandhandel über Internet-Plattformen ändern. Bisher ist der Import bis zu einem Warenwert von 22 Euro umsatzsteuerfrei. Diese Freigrenze wird in vielen Fällen betrügerisch durch Unterdeklarierung des Warenwerts ausgenutzt. Deshalb wertet der HDE es als wichtigen Schritt, dass dieser Schwellenwert ab 2021 wegfallen soll. Außerdem wird der Plattform-Betreiber bei der Umsatzsteuer künftig wie ein Verkäufer der Waren behandelt. Damit ist die Plattform für die korrekte Zahlung der Umsatzsteuer in der Pflicht. Derzeit können die Behörden oft niemanden für die Zahlung der Steuer haftbar machen. Denn die Händler sind im Nicht-EU-Ausland meist nicht greifbar. „Die neuen Regeln sorgen für einen faireren Wettbewerb im internationalen Online-Handel. Wer hierzulande Ware verkauft, muss auch die korrekte Umsatzsteuer dafür bezahlen“, so Genth.