Road Package – Europa in Bewegung – Initiativen für eine saubere, wettbewerbsfähige und vernetzte Mobilität
Anlässlich der Befassung des Bundesrates mit dem Vorschlagspaket der EU-Kommission zu „Europa in Bewegung – Initiativen für eine saubere, wettbewerbsfähige und vernetzte Mobilität“ erklären der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Handelsverband Deutschland (HDE):
Handwerk und Einzelhandel unterstützen nachdrücklich die Anliegen des neuen „Road Packages“ der Kommission, mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Transportgewerbe zu schaffen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und eine stabile Finanzierung der Straßeninfrastruktur sicherzustellen. ZDH und HDE fordern die Politik jedoch auf, bei allen Vorschriften im „Road Package“, die in erster Linie den Güterfernverkehr und dort notwendige Regulierungen betreffen, keine zusätzlichen Belastungen für Unternehmen zu schaffen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb des Transportbereiches haben.
Es sollte in jedem Fall im Rahmen der weiteren Diskussion über das Road Package vermieden werden, auch für Gewichtsklassen unterhalb von 3,5 Tonnen verkehrsrechtliche Regulierungen über die bislang weitgehend sachgerechte Eingrenzung im Kommissionvorschlag hinausgehend auszuweiten. Denn das würde nicht den Güterfernverkehr treffen, sondern auch regionale Händler und Handwerker belasten. Wenn zusätzliche Regulierungen im Tachographenrecht, im Güterverkehrsrecht und beim Marktzugang zum Kraftverkehrssektor aus sozialen und wettbewerbsrechtlichen Gründen im Güterfernverkehr zwingend notwendig werden, müssen diese von vorneherein auf das Transportgewerbe zugeschnitten und beschränkt werden. Es ist zu unterlassen, andere Branchen undifferenziert in den Geltungsbereich dieser Regelungen einzubeziehen, indem Gewichtsgrenzen gesenkt werden.
Besonders problematisch ist aus Sicht von Einzelhandel und Handwerk der Vorschlag zur Änderung der Eurovignettenverordnung. Während bisher in Deutschland nur schwere Lkw der streckenabhängigen Maut unterliegen, würde der Kommissionsvorschlag ab 2020 zwingend auch alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einbeziehen. Einzelhandel und Handwerk wenden sich strikt gegen diese Planungen, die in Deutschland unzählige mittelständische Unternehmen massiv belasten würden. Anders als in anderen EU-Staaten, die nur über Mautnetze von wenigen Hundert oder Tausend Kilometern verfügen, hat Deutschland ab Mitte 2018 durch die Einbeziehung aller Bundesstraßen ein riesiges Mautnetz im Umfang von mehr als 50.000 km. Wenn alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut einbezogen würden, brächte das massive Zusatzlasten für die regionale Wirtschaft und das, obwohl ihre Fahrzeuge, anders als die sehr schweren Lkw des Güterfernverkehrs, keinen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen. Schon heute leisten diese Betriebe über KFZ- und Energiesteuer einen mehr als angemessenen Beitrag zum Straßenunterhalt. Streckenabhängige Mautsysteme sollten auch zukünftig nur schwere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen einbeziehen, bei denen der von ihnen verursachte Straßenverschleiß nicht über Mineralöl- und Kfz-Steuersysteme steuerlich kompensiert werden kann.
Soweit es Wettbewerbsprobleme innerhalb des Transportgewerbes durch den Einsatz von nicht bemauteten leichteren Fahrzeugen gibt, muss innerhalb des Transportgewerbes eine Lösung gefunden werden, die andere Wirtschaftsbereiche nicht beeinträchtigt. Verschärfend kommt für alle Verkehrsteilnehmer hinzu, dass die EU im vorliegenden Entwurf zudem plant, ab 2027 auch alle Vignettensysteme für Pkw in streckenabhängige Mautsysteme umzuwandeln: Hier droht eine massive Verteuerung der Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer.
Die deutsche Politik ist aufgefordert, sich auf europäischer Ebene gegen diese Pläne auszusprechen, um den Mitgliedstaaten im Bereich der leichten und mittelschweren Fahrzeuge weiterhin Entscheidungsspielräume zu belassen.