Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 28. Dezember.

Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sind Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II dann bis zum Abend des 30.12.2017 im Handel.

Feuerwerksartikel der Klasse II dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware kann dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie und ihre Verpackung deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, die Altersgrenze sowie die CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer. Die Verbraucher sollten Feuerwerk ausschließlich bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Der Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen ist das ganze Jahr über zulässig, wenn die Kunden älter als zwölf Jahre alt sind.

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen