Internationaler Online-Handel: Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Länderfinanzminister auf ihrer Jahreskonferenz Ende dieser Woche konkrete Beschlüsse gegen den Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Online-Handel fassen wollen.
„Wer in Deutschland Waren verkauft, muss dafür die korrekte Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch im internationalen Online-Handel. Alles andere behindert den fairen Wettbewerb. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die staatlichen Stellen dafür sorgen, dass Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer hierzulande ordnungsgemäß bezahlen“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Jetzt gehe es darum, möglichst schnell konkrete Schritte einzuleiten und die Regelungen entsprechend anzupassen.
Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, die für die Händler die Lagerung und den Versand der Ware übernehmen. Bisher wird für diese Verkäufe häufig keine Umsatzsteuer bezahlt. Das bleibt in vielen Fällen folgenlos, weil Verkäufer außerhalb der EU für die Steuerbehörden nur schwer greifbar sind. Häufig geben die ausländischen Händler zu niedrige Warenwerte an, um insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Die auf diesem Wege massenhafte Vermeidung von Umsatzsteuer im E-Commerce ist deswegen möglich, weil der Zoll nicht in der Lage ist, den Warenfluss ausreichend zu kontrollieren. Der HDE fordert deshalb, dass die Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für Geschäfte übernehmen, die über Ihre Plattform abgewickelt werden. Außerdem sollte der Zoll in die Lage versetzt werden, effektiver die Kontrolle der Postsendungen aus dem Drittland durchzuführen.