Anlässlich einer heutigen Bundesratsabstimmung zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) fordert der Handelsverband Deutschland (HDE), die öffentlichen Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum auf kleinere Unternehmen auszuweiten.

Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit einem Vorschlag zu einer entsprechenden Grundgesetzänderung.

„Der Einzelhandel ist ein wesentlicher Teil der Grundversorgung. In Zeiten des demographischen Wandels rechnet sich der Betrieb eines Handelsunternehmens aber in einigen Regionen nicht mehr. Deshalb müssen öffentliche Förderprogramme auch für kleine und mittelständische Händler geöffnet werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ohne den Einzelhändler vor Ort entfalle nicht nur die Möglichkeit zu einer wohnortnahen Grundversorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Vielmehr gehe mit dem Handel auch oft ein wichtiger sozialer Treffpunkt für die lokale Bevölkerung verloren. „Wo der Handel aufgeben muss, sterben Dorfgemeinschaften“, so Genth.

Mit dem Angebot öffentlicher Förderungen für die Grundversorgung im ländlichen Raum könnten zumindest an einigen Orten die härtesten Folgen des demographischen Wandels verzögert oder verhindert werden. Denn der Handel bietet Arbeitsplätze und zieht weitere Wirtschaftsbetriebe in die Region. Solche Fördergelder könnten außerdem in innovative, digitale Projekte im Handel fließen. Denn die Kunden erwarten in Zeiten der Digitalisierung neue Ideen, die ihnen einen zusätzlichen Nutzen bringen. Genth: „Der flächendeckende Breitbandausbau muss an Tempo zulegen. Langsame Internetverbindungen auf dem Land hemmen digitale Innovationen im stationären Handel.“ Gerade mit Blick auf die seit Jahren stattfindenden Bevölkerungswanderungen in die Städte, sei es von großer Bedeutung, die ländlichen Räume für die Zukunft attraktiv zu gestalten.

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen